Wenn aus Ponyhof ein Unternehmen wird -                          was kleine Reitschulen steuerlich beachten sollten

Ein Beitrag für verantwortungsvolle Betriebe - am Beispiel der ReitZwerge am Möhnesee

Wenn aus dem Ponyhof ein Unternehmen wird - was kleine Reitschulen steuerlich beachten sollten

Pferdeliebe reicht nicht, wenn das Finanzamt mit im Sattel sitzt. Familiengeführte Reitschulen wie die Reitzwerge am Möhnesee kümmern sich tagtäglich um Kinder, Ponys und pädagogische Konzepte – doch steuerlich gelten sie als Kleinunternehmen. 
Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert schnell Nachzahlungen oder Ärger mit dem Finanzamt.

Was eine Reitschule steuerlich absetzen kann

Wer eine Reitschule gewerblich betreibt, kann viele Ausgaben als Betriebskosten geltend machen –

zum Beispiel:
• Futter & Pflege der Pferde

• Sattelzeug, Zubehör & Stallausstattung

• Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht)

• Website, Werbung & Flyer

• Personalkosten für Aushilfen & Reitlehrer

• Reitplatz-Instandhaltung & Ausrüstungsanschaffungen


Wichtig: 
Alles muss dokumentiert und dem Betrieb klar zuordenbar sein.

Umsatzsteuer - ja oder nein?

• Reitunterricht zur Freizeitgestaltung → umsatzsteuerpflichtig

• Therapeutisches Reiten mit ärztlicher Verordnung → oft befreit

• Reitpädagogik mit pädagogischem Konzept → Einzelfallprüfung nötig

Tipp: Wer unter 22.000 € Jahresumsatz bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen – doch das schränkt auch den Vorsteuerabzug ein.

Liebhaberei oder echtes Gewerbe?

Wenn dauerhaft Verluste entstehen und keine klare Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, kann das Finanzamt die Reitschule als „Liebhaberei“ einstufen. 
Dann sind Ausgaben nicht mehr absetzbar.

Abhilfe schaffen:

  • einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)


  • klare Trennung von privat & geschäftlich


  • Planung & Dokumentation

Aushilfen & Minijobs - das ist wichtig

Viele Reitschulen arbeiten mit Ferienhelfern oder Wochenendaushilfen. 

Auch Minijobber müssen:

  • bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein


  • über eine Unfallversicherung abgesichert werden


  • Mindestlohn erhalten


  • korrekt dokumentiert werden (Stundenaufzeichnungen)

Fazit 

 

Die Reitzwerge sind ein Herzensprojekt – aber eben auch ein Unternehmen. Und das will steuerlich sauber geführt sein. Wer sich gut aufstellt, spart nicht nur Geld, sondern schützt auch sein Lebenswerk. Ein Betrieb mit Herz verdient auch eine Buchhaltung mit Verstand

Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater Ihres Vertrauens.